Einfluss von CORONA auf den Feuerwehrbetrieb

Verfasst am . Veröffentlicht in Bürger Information

Als Feuerwehr stehen wir 24h / 365 Tage im Jahr bereit, wenn wir gebraucht werden. Um zu jedem Zeitpunkt in jeder Lage optimal helfen zu können, sind über ein Jahr verschiedenste Übungen und Theorieabende angesetzt. Die aktuelle COVID-19 Pandemie setzt nun aber auch uns Grenzen. Wie diese definiert sind, stellen wir folgend vor.

Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehr.

Im schlimmsten Falle würde ein positiv getesteter Kamerad die ganze Feuerwehr außer Dienst stellen für mindestens zwei Wochen, wenn es vorher gemeinsame Kontakte gab (Einsatz, Übungen, etc.). Damit dies möglichst vermieden wird, folgen wir den Empfehlungen des Landesfeuerwehrbandes Bayern. Neben Verhaltensregeln werden auch Empfehlungen für den Übungsbetrieb (siehe weiter unten) formuliert, die wiederum dem bayrischen Ampelmodell zu Grunde liegen.

 

 

Verhaltensregeln

Gerade der letzte Punkt wird durch uns schon seit den Anfängen der Pandemie gelebt. So wurde aus der aktiven Wehr heraus ein Zusatzalarmierungssystem in Betrieb genommen. Dieses System erlaubt es den Kommandanten für kleinere Einsätze im Ortsgebiet gezielt einzelne Aktive zu alarmieren, um unnötige Ballung von Einsatzkräften zu vermeiden. 

 

Übungsbetrieb

Der Übungsbetrieb wird dem Ampelmodell folgend durchgeführt, eingeschränkt oder vollständig ausgesetzt:

GRÜN

7-Tage-Inzidenz im Landkreis liegt unter 35

Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation und der sich dynamisch verändernden Lage wird auch bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 die Stufe 2 der „Gemeinsamen Hinweise zum Übungs- und Ausbildungsdienst“ wie folgt beibehalten:

  1. Durchführung von Ausbildungen und Übungen der aktiven Mannschaft und/oder Jugendfeuerwehr auch mit Mitgliedern aus mehreren Feuerwehren eines Landkreises/kreisfreier Stadt (z.B.: MTA-Zusatzmodule, Fahrsicherheitstraining, Feuerwehrführerschein, Belastungsübungen Atemschutz, Brandübungs-Container, Leistungsprüfungen, Kreisausbildungen).
  2. Praktische Ausbildungen in Kleingruppen mit max. Gruppenstärke. Auch hierbei ist, sofern möglich, auf größtmögliche Sicherheitsabstände zu achten.
  3. Übungen sind weiterhin vornehmlich im Freien durchzuführen.
  4. Bei theoretischen Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist zwischen den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m vorzusehen. Die max. Teilnehmerzahl sollte in Räumen bis 50 m² bei max. 15 Personen liegen (Merkregel: 4 m² pro Person). Insgesamt sollte auch bei größeren Räumen eine Teilnehmerzahl von max. 25 nicht überschritten werden. Auf Partner- oder Gruppenarbeit sollte verzichtet werden. Auf regelmäßige und ausreichende Lüftung sollte geachtet werden. (Empfehlung nach Arbeitsstättenregel A3.6 Lüftung alle 20 min für 3 – 5 min)
  5. Umkleideräume und Sanitärbereiche (einschl. Duschen) sind unter Beachtung der Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand), möglichst zeitversetzt und einzeln zu nutzen.
  6. Entsprechende Handhygiene sowie Husten- und Niesetikette (Husten und Niesen in Armbeuge oder Taschentuch) ist zu beachten.
  7. Kann übungsbedingt der Mindestabstand zeitweise nicht sicher eingehalten werden, ist währenddessen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  8. Erste Hilfe-Ausbildungen, Reanimationstraining, First Responder-Übungen, Atemschutz- sowie CSA-Ausbildung können unter Einhaltung ausreichender Hygienekonzepte stattfinden. (Hilfestellungen finden sich auf der Homepage des LFV und der KUVB)
  9. Nachbesprechungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich.
GELB

7-Tage-Inzidenz im Landkreis liegt über 35 und unter 50

Für den Ausbildungs- und Übungsdienst gilt Stufe 1 der „Gemeinsamen Hinweise zum Übungs- und Ausbildungsdienst“ wie folgt:

  1. Durchführung von ausschließlich feuerwehrinternen Ausbildungen und Übungen der aktiven Mannschaft und/oder Jugendfeuerwehr ohne Beteiligung von Mitgliedern anderer Feuerwehren. Größere Übungen (z.B. zugübergreifende Ausbildungen und Übungen) finden nicht statt.
  2. Praktische Ausbildungen können in Kleingruppen mit max. Staffelstärke durchgeführt werden. Auch hierbei ist, sofern möglich, auf größtmögliche Sicherheitsabstände (> 1,5 m) zu achten.
  3. Übungen sollten nach Möglichkeit am eigenen Standort, nur im eigenen Schutzbereich und vornehmlich im Freien durchgeführt werden.
  4. Entsprechende Handhygiene sowie Husten- und Niesetikette (Husten und Niesen in Armbeuge oder Taschentuch) ist zu beachten.
  5. Bei theoretischen Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist zwischen den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m vorzusehen. Mund-Nase-Bedeckung muss immer getragen werden! Die max. Teilnehmerzahl sollte in Räumen bis 50 m² bei max. 15 Personen liegen (Merkregel: 4 m² pro Person). Insgesamt sollte auch bei größeren Räumen eine Teilnehmerzahl von max. 25 nicht überschritten werden. Auf Partner- oder Gruppenarbeit sollte verzichtet werden. Auf regelmäßige und ausreichende Lüftung sollte geachtet werden. (Nach ASR A3.6 Lüftung alle 20 min für 3 – 5 min)
  6. Umkleideräume und Sanitärbereiche (einschl. Duschen) sind unter Beachtung der Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand), möglichst zeitversetzt und einzeln zu nutzen. 
  7. Kann übungsbedingt auch im Freien der Mindestabstand zeitweise nicht sicher eingehalten werden, muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
  8. Erste Hilfe-Ausbildungen, Reanimationstraining, First Responder-Übungen sowie CSAAusbildungen sollten nicht stattfinden.
  9. Bei Stationsausbildungen oder Fahrzeugkunde sollte auf eine möglichst geringe Durchmischung von Übenden und Ausbildern geachtet werden.
  10. Nachbesprechungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich.
ROT

7-Tage-Inzidenz im Landkreis liegt über 50

Der Übungs- und Ausbildungsbetrieb wird vollständig eingestellt

 

Dokumente:

Weiterführende Dokumente des Landesfeuerwehrverbandes Bayern zur COVID-19 / Corona - Pandemie

 

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